Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB's).
Mit einer Bestellung akzeptiere ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Burkhardt'schen Apotheke Eningen u.A.
Die Burkhardt'sche Apotheke wird nachstehend Verkäufer genannt.


  1. Allgemeines
    1. I. Diese AGB sind verbindlich, sofern sie das Angebot oder die Auftragsbestätigung für anwendbar erklärt. Anders lautende Bedingungen des Käufers haben nur Gültigkeit, soweit sie vom Verkäufer ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.
    2. II. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

  2. Angebot, Vertragsabschluss und Preise
    1. I. Die Angebote des Verkäufers sowie seine Produktpräsentationen auf der Website www.apo-eningen.de und www.burkhardtsche-apotheke.de sind freibleibend und stellen eine Aufforderung an den Besteller dar, ein Angebot im Rechtssinne abzugeben. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn der Verkäufer nach Eingang einer vollständigen Bestellung deren Annahme schriftlich oder telefonisch oder per EMail bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt hat.
    2. II. Da es sich bei den angebotenen Waren um begrenzt bevorratete Produkte handeln kann, werden Aufträge unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit angenommen.
    3. III. Die Preise des Verkäufers verstehen sich rein netto, ab Standort Deutschland, in Euro (€), ohne Verpackung, Transport, Versicherung, zzgl., der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  3. Zahlungsbedingungen
    1. I. Die Zahlungsfrist beträgt 3 Wochen ab Rechnungsdatum.
    2. II. Die Zahlungen sind vom Käufer am Sitz des Verkäufers zu leisten.
    3. III. Überschreitet der Käufer die Zahlungsfrist von 30 Tagen, so kommt er ohne weitere Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, einen Verzugszins in gesetzlicher Höhe über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

  4. Eigentumsvorbehalt
    1. I. Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Tilgung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, im Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware).
    2. II. Veräußert der Käufer die Ware oder die aus der Ware hergestellten Sachen, so tritt der Käufer hiermit den ihm erwachsenden Vergütungsanspruch gegen den Dritten zur Sicherung unserer Forderungen an den Verkäufer ab. Die Abtretung erfolgt in jedem Fall i.H.d. Betrages, der der Rechnungsforderung entspricht, zzgl. eines Sicherheitszuschlages von 20%.
    3. III. Auf Verlangen des Verkäufers ist der Käufer verpflichtet, die abgetretenen Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und seinen Schuldnern mit der Aufforderung bekannt zu geben, bis zur Höhe der abgetretenen Forderung ausschließlich an den Verkäufer zu bezahlen.
    4. IV. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist der Verkäufer auch dann berechtigt, wenn eine Gefährdung des vorbehaltenen Eigentums zu befürchten ist.
    5. V. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten den Wert der Forderung nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 20%, gibt der Verkäufer auf Verlangen die Sicherheiten entsprechend der Höhe und nach seiner Wahl frei.
    6. VI. Trotz des Eigentumvorbehalts trägt der Käufer die Gefahr des Unterganges oder der Verschlechterung der gelieferten Ware oder der hieraus hergestellten Erzeugnisse.
  1. Mängelhaftung
    1. I. Der Verkäufer übernimmt die Gewähr für die Mängelfreiheit der von ihm gelieferten Waren nach Maßgabe der vereinbarten Beschaffenheit.
    2. II. Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und dem Verkäufer Mängel schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.
    3. III. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängelhaftung beträgt ab Lieferung 1 Jahr gegenüber Unternehmern sowie 2 Jahre gegenüber Verbrauchern.
    4. IV. Bei berechtigter fristgemäßer Mängelrüge wird der Verkäufer nach seiner Wahl die Mängel unentgeltlich nachbessern oder die mangelhaften Gegenstände gegen mängelfreie Gegenstände austauschen.
    5. V. Wird ein Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung durch den Verkäufer behoben, so kann der Käufer Herabsetzung des Erwerbspreises oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
    6. VI. Die Mängelhaftung erlischt vorzeitig, wenn der Käufer oder Dritte unsachgemäße Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Käufer nicht umgehend alle geeigneten Maßnahmen zur Schadensminderung trifft und dem Verkäufer Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

  2. Haftungsbeschränkung
    1. I. Gegenüber Unternehmern haftet der Verkäufer für unmittelbare und mittelbare Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit dem Verkäufer oder seinen Vertretern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hierbei ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    2. II. Gegenüber Verbrauchern haftet der Verkäufer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vetragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der vom Verkäufer zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet der Verkäufer jedoch für jedes schuldhafte Verhalten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Außer bei Vorsatz und/ oder grober Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung vom Verkäufer der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
    3. III. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch den Verkäufer und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.

  3. Schlussbestimmungen
    1. I. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist 72800 Eningen u.A.
    2. II. Ist der Käufer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand für alle sich aus den Geschäftsverbindungen ergebenden Rechtsstreitigkeiten 72800 Eningen u.A.
    3. III. Der zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene Vertrag bleibt auch verbindlich bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder einzelner Ziffern dieser Geschäftsbedingungen. Eine unwirksame Bestimmung und eine unwirksame Geschäftsbedingung ist nach Treu und Glauben durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung oder Bedingung am nächsten kommt und die Erreichung des wirtschaftlichen Zweckes des Vertrags sichert.